Unwetter vom 28. August 2026: SGV rechnet neu mit bis zu 15’000 Schäden
2. September 2026
Das heftige Unwetter vom Freitag, 28. August 2026, hat im Kanton Solothurn ein ausserordentlich grosses Schadenereignis verursacht. Auch fünf Tage nach dem Ereignis gehen bei der Solothurnischen Gebäudeversicherung (SGV) weiterhin zahlreiche Schadenmeldungen ein.
Aufgrund der bisherigen Meldungen rechnet die SGV inzwischen mit insgesamt 10'000 bis 15'000 beschädigten Gebäuden und einer Schadensumme von 50 bis 100 Millionen Franken. Diese Zahlen sind weiterhin vorläufig und können sich noch erhöhen.
Ausserordentlich viele Schadenmeldungen – wir bitten um Geduld
Die SGV bündelt ihre verfügbaren Ressourcen für die Schadenbearbeitung und wird punktuell durch externe Fachpersonen und Partnerorganisationen unterstützt. Dennoch wird die Bearbeitung der ausserordentlich hohen Zahl von Schadenfällen Zeit beanspruchen. Wir bitten die betroffenen Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer um Geduld und Verständnis. Dringende und grosse Schäden werden prioritär behandelt.
Testversuch mit Drohnenaufnahmen
Um die Schadenaufnahme zu beschleunigen, führt die SGV gemeinsam mit der Schadenorganisation Erdbeben (SOE) einen Testversuch mit Drohnen durch. Dieser findet in den Thaler Gemeinden Matzendorf, Laupersdorf und Balsthal statt. Dabei werden insbesondere beschädigte Dach- und Aussenflä- chen von Gebäuden aufgenommen. Die Aufnahmen sollen dazu beitragen, Schäden effizienter zu beurteilen und die Bearbeitung der Schadenfälle zu beschleunigen.
Die betroffenen Gemeindeverwaltungen sind über den Testversuch informiert; die erforderlichen Flugbewilligungen wurden eingeholt. Vor Aufnahmen, welche Liegenschaften betreffen, wird das Einverständnis der Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer beziehungsweise der Nutzenden eingeholt. Die Persönlichkeitsrechte werden gewahrt. Wer keine Drohnenaufnahme wünscht, hat dadurch keinerlei Nachteile bei der Schadenbearbeitung.
Gebäudeschätzungen bis Ende 2026 zurückgestellt
Damit möglichst viele Ressourcen für die Schadenbearbeitung zur Verfügung stehen, stellt die SGV Neu- und Revisionsschätzungen bis Ende 2026 grundsätzlich zurück. Ein Nachteil entsteht dadurch nicht: Gemeldete wertvermehrende Investitionen sind ab dem Meldedatum versichert.
So unterstützen Sie eine rasche Schadenbearbeitung
Mit dem richtigen Vorgehen können Betroffene dazu beitragen, Folgeschäden zu vermeiden und die Schadenbearbeitung zu beschleunigen:
1. Schaden möglichst online melden
Melden Sie Ihren Gebäudeschaden möglichst über das Online-Schadenformular auf www.sgvso.ch. Bitte reichen Sie den Schaden nur einmal ein. Telefonisch unter 032 627 97 00 sollten Sie sich insbesondere bei ausserordentlich grossen oder dringenden Gebäudeschäden melden, zum Beispiel bei eingestürzten oder stark beschädigten Gebäudeteilen.
2. Folgeschäden verhindern
Treffen Sie bei Bedarf sofort provisorische Schutzmassnahmen. Lassen Sie beispielsweise beschä- digte Dächer mit Blachen abdecken oder eingedrungenes Wasser aus Räumen abpumpen. Gefährden Sie sich dabei nicht selbst. Notwendige Sofortmassnahmen zur Verhinderung weiterer Schäden dürfen ohne vorgängige Freigabe der SGV ausgeführt werden. Bewahren Sie die Rechnungen auf.
3. Einfache Reparaturen direkt ausführen lassen
Einfache, klar überschaubare Reparaturen – beispielsweise das Ersetzen einzelner fehlender Ziegel – dürfen bis CHF 2'500 ohne vorgängige Kostengutsprache der SGV ausgeführt werden. Für weitergehende Reparaturen holen Sie bitte eine Offerte ein und warten grundsätzlich die Freigabe der SGV ab. Für klar abgrenzbare Reparaturen kann die SGV nach Prüfung eine Kostengutsprache mit Kostendach erteilen.
4. Schaden dokumentieren
Fotografieren Sie die beschädigten Gebäudeteile möglichst vor Aufräum- oder Reparaturarbeiten. Beschädigte Teile sollten – soweit dies zumutbar ist – bis zur Klärung des Schadens nicht vorschnell entsorgt werden.
5. Später festgestellte Schäden
Haben Sie Ihren Schaden bereits gemeldet und stellen später weitere Beschädigungen an Ihrem Gebäude fest, so melden Sie uns diese unter Bekanntgabe Ihrer Gebäudeadresse per Email an schaden@sgvso.ch.
6. Bei Hagelschäden widerstandsfähige Bauteile verwenden
Beim Ersatz von Bauteilen empfiehlt die SGV auf den Hagelwiderstand zu achten, je höher desto besser. Informationen und geprüfte Bauteile finden Sie unter www.hagelregister.ch. Hagelbedingte Wasserschäden durch Rückstau werden von der SGV übernommen.
Für Fragen und ergänzende Informationen:
Antje Horvath, Abteilungsleiterin Versicherung,
Telefon: 032 627 97 27
E-Mail: antje.horvath@sgvso.ch