Brandschutz rettet Leben
Brandschutz
Dank dem Brandschutz konnten Brandschäden in der Schweiz seit 1940 halbiert werden.
Dank dem Brandschutz konnten Brandschäden in der Schweiz seit 1940 halbiert werden.
Die Aufgaben der SGV als Brandschutzbehörde sind vielfältig, ihre Leistungen unersetzlich. Die Abteilung Prävention der SGV sorgt für die Personensicherheit in Gebäuden. Bei Bauvorhaben legt sie die notwendigen baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzmassnahmen fest, kontrolliert deren Einhaltung und leistet finanzielle Unterstützung. Ihre Experten prüfen Brandschutzeinrichtungen – von der Sicherheitsbeleuchtung bis zur Rauch-und Wärmeabzugsanlage – und beraten Bauherrschaften, Gebäudenutzer und Baufachleute in allen Fragen des Brandschutzes. Die Brandschutzbewilligung der SGV ist eine wichtige Grundlage für die Baubewilligung.
Brandschutz heisst immer auch Personenschutz. Speziell in öffentlich zugänglichen Gebäuden, in Schulen, Gewerbe- und Industriegebäuden, Bürohäusern, Verkaufsgeschäften, Tiefgaragen, Hotels, Veranstaltungslokalen etc. müssen Ausgänge und Fluchtwege frei zugänglich sowie gekennzeichnet sein.
Nutzerinnen und Nutzer von Gebäuden tun insbesondere am Arbeitsplatz gut daran, sich den kürzesten Fluchtweg und die Standorte von Feuermeldern und Löschgeräten präventiv einzuprägen. Sicherheitsbeleuchtungen und Brandschutzeinrichtungen müssen auch bei Stromausfall funktionstüchtig sein.
Kerzen, Christbäume, Zigaretten, Akkus, usw.: Auch in den eigenen vier Wänden lauern zahlreiche Brandgefahren. Die SGV und ihre Partnerorganisationen sind dazu da, Regeln und Richtlinien für den Brandschutz festzulegen, Massnahmen zu vereinbaren, Kontrollen durchzuführen und die Bevölkerung über Gefahren und Vorsichtsmassnahmen zu sensibilisieren und zu informieren. Trotzdem kommen Brände im Haushalt immer wieder vor. Allein der unsachgemässe Gebrauch von Kerzen verursacht jedes Jahr – vorwiegend in der Adventszeit – gegen 1000 Brände in der Schweiz.
Weitere Infos unter:
Blitze und Elektrizität, sind Naturphänomene, die seit jeher die Menschheit faszinieren, aber auch ängstigen. Nicht ganz zu Unrecht, sind doch Blitzeinschläge und die daraus resultierenden Überspannungen die häufigsten Ursachen für Schäden an Gebäudeeinrichtungen.
Der äussere Blitzschutz leitet Blitze entlang der Gebäudehülle über Fangeinrichtungen, Blitzableitern und Erdungen ins Erdreich. Er schützt Menschen und Tiere und verhindert Gebäudebrände.
Innerer Blitzschutz wiederum ist eine Massnahme gegen Blitzströme und elektrische Überspannungen, die elektrische Geräte und Anlagen zerstören können. Eine einfache Installation im Haus – ein sogenannter Kombi-Überspannungsableiter – reduziert die enorme Zerstörungskraft auf ein unschädliches Mass und hält Kochherd, Waschmaschine, Kühl- und Gefrierschrank, Heizung, Lüftungssystem usw. funktionstüchtig.
Leiter Fachstelle
Blitzschutz/Elektro
kurt.eggenschwiler@sgvso.ch
T 032 627 97 48
Cheminées und Cheminéeöfen sind nach wie vor bei vielen unserer Kunden sehr beliebt. Laufend werden bestehende Anlagen ersetzt. Ebenso werden viele neue Anlagen erstellt.
In beiden Fällen ist es wichtig, die objektspezifischen Rahmenbedingungen beim Einbau einer solchen Anlage zu kennen und zu beachten. Diese auf Ihr Gebäude und Ihre Feuerungsanlage zugeschnittenen Brandschutzauflagen erhalten Sie von uns, wenn Sie ein WTA-Bewilligungsgesuch einreichen.
Genauso wichtig wie der konforme Einbau ist eine regelmässige sicherheitstechnische Wartung Ihrer Feuerungsanlage durch eine zugelassene Fachperson.
Der Kanton Solothurn hat 2018 das Kaminfeger-Monopol aufgehoben. Damit wurde die Verantwortung für die Sicherheit von Feuerungsanlagen der Eigentümerschaft übertragen. Diese beauftragt eine durch die SGV zugelassene Fachperson mit einer sicherheitstechnischen Wartung. Deren Ziel ist es Personensicherheit und Brandschutz zu gewährleisten. Die Eigentümerschaft wird bei der Suche nach einem geeigneten Dienstleister mit einer öffentlichen Zulassungsliste unterstützt.
Feuerungstechnische Fachbetriebe
Eine flexible Regelung gibt es für die Intervalle zwischen den sicherheitstechnischen Wartungen. Diese legt die Eigentümerschaft in Absprache mit der Fachperson anlage- und nutzungsbezogen fest. Zu berücksichtigen sind namentlich Herstellerangaben, technische Spezifikationen, Brennstoff, Leistung, Nutzungsintensität, Verschmutzungsgrad und Anlagealter. Weitere Informationen dazu, sind in der Betriebsanleitung der Feuerungsanlage und in der Reinigungsempfehlung von Kaminfeger.ch zu finden.
Im Fachbereich Brandschutzanlagen fassen wir Brandmelde- und Sprinkleranlagen zusammen.
Brandmeldeanlagen (BMA) haben einen entstehenden Brand selbsttätig festzustellen und zu signalisieren sowie gefährdete Personen und die Feuerwehr zu alarmieren. Sie können zur Ansteuerung und Inbetriebsetzung von Brandschutzeinrichtungen eingesetzt werden.
Sprinkleranlagen (SPA) lösen im Brandfall Alarm aus, führen selbsttätig Löschwasser zu den zu schützenden Räumen und löschen den Brand oder halten ihn bis zum Eintreffen der Feuerwehr unter Kontrolle. Sie können zur Ansteuerung und Inbetriebsetzung von Brandschutzeinrichtungen eingesetzt werden.
Die Brandschutzexperten und Fachleute der SGV-Abteilung Prävention überwachen die Einhaltung der Brandschutzvorschriften. Sie nehmen Stellung zu Anfragen, genehmigen Brandschutzkonzepte und können brandschutztechnische Bewilligungen ausstellen. Eine aufwändige aber wichtige Aufgabe sind die Zwischen- und Endabnahmen von Bauvorhaben sowie die periodischen Kontrollen von bestehenden Bauten.
thomas.fluri@sgvso.ch
T 032 627 97 57
Jeder Brandschutzexperte bzw. -fachmann hat ein eigenes Verantwortungsgebiet.
Die Aufgaben der SGV als Brandschutzbehörde sind vielfältig, ihre Leistungen unersetzlich. Die Abteilung Prävention der SGV sorgt für die Personensicherheit in Gebäuden. Bei Bauvorhaben legt sie die notwendigen baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzmassnahmen fest, kontrolliert deren Einhaltung und leistet finanzielle Unterstützung. Ihre Experten prüfen Brandschutzeinrichtungen – von der Sicherheitsbeleuchtung bis zur Rauch-und Wärmeabzugsanlage – und beraten Bauherrschaften, Gebäudenutzer und Baufachleute in allen Fragen des Brandschutzes. Die Brandschutzbewilligung der SGV ist eine wichtige Grundlage für die Baubewilligung.
Brandschutz heisst immer auch Personenschutz. Speziell in öffentlich zugänglichen Gebäuden, in Schulen, Gewerbe- und Industriegebäuden, Bürohäusern, Verkaufsgeschäften, Tiefgaragen, Hotels, Veranstaltungslokalen etc. müssen Ausgänge und Fluchtwege frei zugänglich sowie gekennzeichnet sein.
Nutzerinnen und Nutzer von Gebäuden tun insbesondere am Arbeitsplatz gut daran, sich den kürzesten Fluchtweg und die Standorte von Feuermeldern und Löschgeräten präventiv einzuprägen. Sicherheitsbeleuchtungen und Brandschutzeinrichtungen müssen auch bei Stromausfall funktionstüchtig sein.
Kerzen, Christbäume, Zigaretten, Akkus, usw.: Auch in den eigenen vier Wänden lauern zahlreiche Brandgefahren. Die SGV und ihre Partnerorganisationen sind dazu da, Regeln und Richtlinien für den Brandschutz festzulegen, Massnahmen zu vereinbaren, Kontrollen durchzuführen und die Bevölkerung über Gefahren und Vorsichtsmassnahmen zu sensibilisieren und zu informieren. Trotzdem kommen Brände im Haushalt immer wieder vor. Allein der unsachgemässe Gebrauch von Kerzen verursacht jedes Jahr – vorwiegend in der Adventszeit – gegen 1000 Brände in der Schweiz.
Weitere Infos unter:
Blitze und Elektrizität, sind Naturphänomene, die seit jeher die Menschheit faszinieren, aber auch ängstigen. Nicht ganz zu Unrecht, sind doch Blitzeinschläge und die daraus resultierenden Überspannungen die häufigsten Ursachen für Schäden an Gebäudeeinrichtungen.
Der äussere Blitzschutz leitet Blitze entlang der Gebäudehülle über Fangeinrichtungen, Blitzableitern und Erdungen ins Erdreich. Er schützt Menschen und Tiere und verhindert Gebäudebrände.
Innerer Blitzschutz wiederum ist eine Massnahme gegen Blitzströme und elektrische Überspannungen, die elektrische Geräte und Anlagen zerstören können. Eine einfache Installation im Haus – ein sogenannter Kombi-Überspannungsableiter – reduziert die enorme Zerstörungskraft auf ein unschädliches Mass und hält Kochherd, Waschmaschine, Kühl- und Gefrierschrank, Heizung, Lüftungssystem usw. funktionstüchtig.
Leiter Fachstelle
Blitzschutz/Elektro
kurt.eggenschwiler@sgvso.ch
T 032 627 97 48
Cheminées und Cheminéeöfen sind nach wie vor bei vielen unserer Kunden sehr beliebt. Laufend werden bestehende Anlagen ersetzt. Ebenso werden viele neue Anlagen erstellt.
In beiden Fällen ist es wichtig, die objektspezifischen Rahmenbedingungen beim Einbau einer solchen Anlage zu kennen und zu beachten. Diese auf Ihr Gebäude und Ihre Feuerungsanlage zugeschnittenen Brandschutzauflagen erhalten Sie von uns, wenn Sie ein WTA-Bewilligungsgesuch einreichen.
Genauso wichtig wie der konforme Einbau ist eine regelmässige sicherheitstechnische Wartung Ihrer Feuerungsanlage durch eine zugelassene Fachperson.
Der Kanton Solothurn hat 2018 das Kaminfeger-Monopol aufgehoben. Damit wurde die Verantwortung für die Sicherheit von Feuerungsanlagen der Eigentümerschaft übertragen. Diese beauftragt eine durch die SGV zugelassene Fachperson mit einer sicherheitstechnischen Wartung. Deren Ziel ist es Personensicherheit und Brandschutz zu gewährleisten. Die Eigentümerschaft wird bei der Suche nach einem geeigneten Dienstleister mit einer öffentlichen Zulassungsliste unterstützt.
Feuerungstechnische Fachbetriebe
Eine flexible Regelung gibt es für die Intervalle zwischen den sicherheitstechnischen Wartungen. Diese legt die Eigentümerschaft in Absprache mit der Fachperson anlage- und nutzungsbezogen fest. Zu berücksichtigen sind namentlich Herstellerangaben, technische Spezifikationen, Brennstoff, Leistung, Nutzungsintensität, Verschmutzungsgrad und Anlagealter. Weitere Informationen dazu, sind in der Betriebsanleitung der Feuerungsanlage und in der Reinigungsempfehlung von Kaminfeger.ch zu finden.
Im Fachbereich Brandschutzanlagen fassen wir Brandmelde- und Sprinkleranlagen zusammen.
Brandmeldeanlagen (BMA) haben einen entstehenden Brand selbsttätig festzustellen und zu signalisieren sowie gefährdete Personen und die Feuerwehr zu alarmieren. Sie können zur Ansteuerung und Inbetriebsetzung von Brandschutzeinrichtungen eingesetzt werden.
Sprinkleranlagen (SPA) lösen im Brandfall Alarm aus, führen selbsttätig Löschwasser zu den zu schützenden Räumen und löschen den Brand oder halten ihn bis zum Eintreffen der Feuerwehr unter Kontrolle. Sie können zur Ansteuerung und Inbetriebsetzung von Brandschutzeinrichtungen eingesetzt werden.
Die Brandschutzexperten und Fachleute der SGV-Abteilung Prävention überwachen die Einhaltung der Brandschutzvorschriften. Sie nehmen Stellung zu Anfragen, genehmigen Brandschutzkonzepte und können brandschutztechnische Bewilligungen ausstellen. Eine aufwändige aber wichtige Aufgabe sind die Zwischen- und Endabnahmen von Bauvorhaben sowie die periodischen Kontrollen von bestehenden Bauten.
thomas.fluri@sgvso.ch
T 032 627 97 57
Jeder Brandschutzexperte bzw. -fachmann hat ein eigenes Verantwortungsgebiet.
Das gilt auf Balkonen und Terrassen, in Parkhäusern und Garagen sowie besonderes in Treppenhäusern. Stellen Sie im Treppenhaus keine Möbel auf, entfernen Sie gelagertes Material und abgestellte Geräte. Denken Sie daran: Treppenhäuser sind Fluchtwege und oft die einzige Möglichkeit, ein Gebäude bei Gefahr sicher zu verlassen.
Brandschutzvorschriften
Gebäudeversicherungsgesetz (GVG)
Vollzugsverordnung zum GVG (VV)
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