Beitragsleistungen
Schutz vor Naturgefahren
Für freiwillige Objektschutzmassnahmen können Hauseigentümer direkt bei der SGV Unterstützung beantragen. Bei komplexen Projekten empfiehlt sich ein vorgängiger Kontakt mit der Fachstelle Schutz vor Naturgefahren. Die Solothurnische Gebäudeversicherung leistet bis zu 20 Prozent an die beitragsberechtigen Kosten von Objektschutzmassnahmen, jedoch nicht mehr als ein möglicher Schaden.
Brandschutz
Die SGV kann an folgende Brandschutzanlagen Beiträge leisten:
- Brandmauer
- Brandmeldeanlage
- Sprinkleranlage
- Wasserlöschposten
Für eine objektbezogene Beurteilung nehmen Sie mit dem zuständigen Brandschutzexperten Kontakt auf.
Blitzschutz/Elektro
Die SGV fördert die Installation von Blitz- und Überspannungsschutzeinrichtungen (obligatorische und freiwillige) mit einem Beitrag von 20% an die Installationskosten.
Der äussere Blitzschutz darf im Kanton Solothurn nur durch konzessionierte Fachfirmen installiert werden.