Kontrollen machen sicher

Kontrollen und Abnahmen

Die SGV stellt zusammen mit externen Fachleuten den Schutz von Menschen und Gebäuden sicher.

Kontrollen und Abnahmen

Schutz vor Naturgefahren

Nach der Bauvollendung sind die verfügten Objektschutzmassnahmen mit dem Formular Ausführungsbestätigung Objektschutzmassnahmen zu bestätigen. Die SGV behält sich vor, stichprobenartige Kontrollen vor Ort vorzunehmen und bei allfälligen Mängeln deren Behebung zu verlangen.

Brandschutz

Vor Bezug der Baute bzw. vor Inbetriebnahme der Anlage bescheinigt der/die Qualitätssicherheits-Verantwortliche/r Brandschutz der Eigentümerschaft sowie der Brandschutzbehörde die ordnungsgemässe Umsetzung aller ihm durch die Brandschutzvorschriften auferlegten Qualitätssicherungsmassnahmen mit einer Übereinstimmungserklärung. Aufgrund dieser entscheidet die/der zuständige Brandschutzexperte/in der SGV ob eine Endabnahme Brandschutz durchgeführt wird.

Blitzschutz

Über jedes neu errichtete Blitzschutzsystem muss durch den Errichter eine technische Dokumentation (Installations-Attest) erstellt und der SGV eingereicht werden. Das Installations-Attest kann mit dem Formular der SGV (Projekteingabe / Installationsattest) erfolgen.

Jedes neue Blitzschutzsystem wird einer Abnahmekontrolle unterzogen. Bei freiwilligen Anlagen kann sich die Kontrolle auf die technische Dokumentation beschränken.

In der Regel werden Blitzschutzsysteme alle 10 Jahre periodisch kontrolliert. Diese Kontrolle wird auf Wunsch des Eigentümers auch bei freiwilligen Blitzschutzsystemen als Dienstleitung durchgeführt.

Die SGV kann für die Kontrollen Fachfirmen beauftragen.

Sprinkleranlagen

Die SGV hat für die Inspektion von Sprinkleranlagen im Kanton Solothurn eine akkreditierte Inspektionsstelle eingesetzt:

Goetschi Ingenieurbüro AG
Eichstrasse 4 / Postfach
8107 Buchs ZH
Tel.044 847 25 25
info@goetschi-ing-ag.ch

Die Inspektion von Sprinkleranlagen umfasst

  • die Prüfung und Beurteilung von Anlageprojekten bei Vorabklärungen und Anmeldungen,
  • die Abnahmekontrollen (Erstinspektionen) von neuen, erweiterten oder umgebauten Anlagen sowie Anlagen nach Generalüberholungen,
  • die periodischen Kontrollen (Folgeinspektionen) von bestehenden Anlagen und
  • die Nachkontrollen bei Mängeln.

Brandmeldeanlagen

Inspektionen von Brandmeldeanlagen im Kanton Solothurn werden durch die SGV durchgeführt.

Feuerungsanlagen

Mit den behördlichen Brandschutzkontrollen von Feuerungsanlagen im Kanton Solothurn hat die SGV externe Fachpersonen beauftragt.

Brandschutzkontrollen haben die Überprüfung der Einhaltung der Brandschutzvorschriften zum Zweck und setzen sich zusammen aus:

  • Baukontrollen, Endabnahmen und allenfalls Nachkontrollen von Neubauten grosser und komplexer Feuerungsanlagen;
  • Stichprobenartigen Endabnahmen und allenfalls Nachkontrollen von neu erstellten kleineren und mittleren Feuerungsanlagen;
  • Periodischen Kontrollen und allenfalls Nachkontrollen von bestehenden Feuerungsanlagen.