Die Feuerwehren werden nach Einwohnerzahl, Gebäudewerten, Gefahrenpotenzial und weiteren Kriterien in Kategorien mit unterschiedlichen Mannschaftsbeständen und Material/Fahrzeuge eingeteilt. Dabei gilt: Je grösser die örtlichen Bedürfnisse und Gefährdungen, desto höher der Personalbestand. Bei einer Maximaleinstufung zählt eine Mannschaft bis zu 80 Feuerwehrleute. Im Kanton Solothurn besteht die Feuerwehrdienstpflicht, gemäss des Gesetzes über die Gebäudeversicherung, den Brandschutz und die Elementarschadenprävention, die Feuerwehr und den Elementarschadenfonds (Gebäudeversicherungsgesetz, GVG).