Ohne Umwege ans Ziel

Bewilligungen

Gut koordinierte Bewilligungsverfahren schaffen optimale Startvoraussetzungen für Bauvorhaben.

Einfaches, effizientes Verfahren

Eine Bewilligung der Baubehörden wird bei vielen Bauten und Anlagen erst mit der Bewilligung der Solothurnischen Gebäudeversicherung (SGV) und der Plangenehmigung durch das kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) wirksam.

Damit die verschiedenen Gesuchsverfahren bei den Behörden zeitlich parallel und effizient abgewickelt werden können, steht die Baukommission/-verwaltung als Leitbehörde zur Verfügung und kooperiert mit SGV und AWA. Dank dieser Zusammenarbeit erhält die Bauherrschaft gleichzeitig mit der Baubewilligung auch alle sicherheitstechnischen Nebenbewilligungen und kann umfassend informiert das Bauvorhaben erfolgreich umsetzen.

Kontakt

Abteilung Prävention

praevention@sgvso.ch
T 032 627 97 40