Eine Bewilligung der Baubehörden wird bei vielen Bauten und Anlagen erst mit der Bewilligung der Solothurnischen Gebäudeversicherung (SGV) und der Plangenehmigung durch das kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) wirksam.
Damit die verschiedenen Gesuchsverfahren bei den Behörden zeitlich parallel und effizient abgewickelt werden können, steht die Baukommission/-verwaltung als Leitbehörde zur Verfügung und kooperiert mit SGV und AWA. Dank dieser Zusammenarbeit erhält die Bauherrschaft gleichzeitig mit der Baubewilligung auch alle sicherheitstechnischen Nebenbewilligungen und kann umfassend informiert das Bauvorhaben erfolgreich umsetzen.
Wichtiger Hinweis: Ausserordentliche Situation aufgrund eines Grossschadenereignisses
Ausserordentlich viele Schadenmeldungen – wir bitten um Geduld
Die SGV bündelt ihre verfügbaren Ressourcen für die Schadenbearbeitung und wird punktuell durch externe Fachpersonen und Partnerorganisationen unterstützt. Dennoch wird die Bearbeitung der ausserordentlich hohen Zahl von Schadenfällen Zeit beanspruchen. Wir bitten die betroffenen Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer um Geduld und Verständnis. Dringende und grosse Schäden werden prioritär behandelt.