Sturm Burglind
4. Januar 2018
Der Sturm Burglind vom 3. Januar 2018 wird die Schäden des Sturmtiefs Joachim von Mitte Dezember 2011, aus welchem 3000 Schadenfälle mit einer Schadensumme von total CHF 5 Mio. resultierten, bei Weitem übersteigen.
Die Windmessstationen zwischen Grenchen und Gösgen haben Böenspitzen von über 100 km/h aufgezeichnet. Böenspitzen in diesem Ausmass werden im Mittelland nur alle 10 bis 20 Jahre registriert. Bereits sind bei der Solothurnischen Gebäudeversicherung (SGV) über 600 Schadenmeldungen eingetroffen. Dabei handelt es sich um viele Bagatellschäden, bei welchen einige Ziegel vom Dach abgehoben wurden. Allerdings sind auch grössere bis ganz grosse Schäden zu verzeichnen, wobei z.B. eine hohe Tanne einen ganzen Dachstock zerstörte oder bei einer landwirtschaftlichen Scheune das Dach abgehoben wurde. Ebenfalls wurde uns ein Schaden an einer grossen Photovoltaikanlage in der Höhe von über CHF 0.5 Mio. gemeldet.
Die starken Regenfälle verschlimmern die Situation bei den offenen Dächern zusätzlich. Sofortmassnahmen zur Verhinderung von Wasserschäden dürfen ohne vorgängige Rückfrage bei der SGV in Auftrag gegeben werden.
Die Geschädigten sind aufgefordert, das Schaden-Online-Formular auf der Homepage der SGV zu verwenden. Die Erfahrung zeigt, dass dieses bereits rege genutzt wird. Alternativ kann das Schadenformular in Papierform als PDF heruntergeladen oder bei der SGV verlangt werden.
Die Schadenabteilung der SGV, verstärkt durch weitere Mitarbeitende ist mit vollem Einsatz an der Erfassung und Bearbeitung der Schadenmeldungen. Spezielle und grosse Schäden werden von den Schätzungspräsidenten bereits vor Ort besichtigt und das weitere Vorgehen besprochen. Mit Schadenmeldungen ist noch die ganze erste Jahreshälfte zu rechnen.
Ebenfalls werden bei den Feuerwehren und bei der SGV viele umgestürzte Bäume gemeldet. In diesen Fällen erfolgt die Gefahrenabwehr durch die Feuerwehren. Alle weiteren Baumaufräumungs- und -entsorgungsarbeiten werden durch die entsprechenden Fachfirmen oder Forstbetriebe erledigt. Arealschäden fallen nicht in den Deckungsbereich der SGV.