Schweizweit einheitlicher Brandschutz für Fassaden

23. Mai 2023

Für Photovoltaikanlagen gelten bewährte Schutzregeln

In einigen Kantonen wird aktuell die Einforderung von schutzzielorientierten, aufwendigen Brandschutzkonzepten bei Photovoltaikanlagen an Fassaden kritisiert. Dabei wird übersehen, dass von Photovoltaikanlagen an Fassaden eine erhebliche Brandgefahr insbesondere bei hohen Gebäuden ausgehen kann. Das Brandrisiko wird allerdings bei korrekter Planung und bei Verwendung qualitativ hochwertiger Komponenten sowie fachgerechter Installation auf ein Minimum reduziert.

Umso wichtiger ist das Einhalten der schweizweit geltenden Brandschutzvorschriften. Sämtliche Brandschutzbehörden sind für deren Umsetzung in ihrem jeweiligen Kanton verantwortlich und müssen sich daranhalten. Die Vorschriften orientieren sich am politisch akzeptierten Sicherheitsniveau der Schweiz. Sie bewähren sich seit vielen Jahren. Den Schutz von Menschen und Tieren in einem Brandfall zu gewährleisten und Sachschaden zu vermeiden, ist das übergeordnete Ziel.

Für Photovoltaikanlagen an Einfamilienhäusern und Gebäuden unter 11 Metern bestehen keine erhöhten Brandschutzanforderungen. Für die Montage auf Dächern existiert eine schweizweit akzeptierte Branchenlösung (Stand-der-Technik-Papier) von Swissolar. Bei brennbaren Fassaden an Gebäuden mit über 11 bis 30 Metern fordern die Brandschutzvorschriften, dass sich der Brand nicht übermässig ausbreiten kann. Ein solcher Nachweis setzt vorangehende Brandversuche voraus. Wird diese Bestimmung umgangen, würden die zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner einem erhöhten Brandrisiko ausgesetzt. Niemand möchte dies verantworten. Die Vorschriften gelten für sämtliche Fassadensysteme. Dabei bilden Glas-Photovoltaikmodule keine Ausnahmen. Das Brandverhalten von Photovoltaikanlagen an Fassaden wird aktuell untersucht. Basierend auf den Erkenntnissen und Ergebnissen dieser Versuche arbeitet Swissolar momentan ein Stand-der-Technik-Papier für Photovoltaikanlagen an Fassaden aus. Bis das Stand-der-Technik-Papier vorliegt, ist durch die Planenden ein individuelles, schutzzielorientiertes und auf das Gebäude abgestimmtes Konzept bei den kantonalen Brandschutzbehörden einzureichen. Dies für einen nachhaltig sicheren Bau und zum Schutz zukünftiger Generationen.

Für Medienanfragen:

  • Rolf Meier, Medienstelle der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF)  T +41 (0)31 320 22 82, rolf.meier@vkg.ch