Informationen zum neuen Gebäudeversicherungsgesetz ab 2025
1. Januar 2025
Am 1. Januar 2025 tritt das neue Gebäudeversicherungsgesetz des Kantons Solothurn in Kraft. Diese Regelungen bringen wichtige Änderungen, die Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer, Versicherte und weitere Anspruchsgruppen betreffen.
Die Reform hat das Ziel, die Gebäudeversicherung zukunftsfähiger zu gestalten und bestehende Verfahren zu vereinfachen. Gleichzeitig wird ein starker Fokus auf Prävention sowie den Schutz von Gebäuden vor Naturgefahren gelegt.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Abschaffung der Schätzungskommissionen der Amteien zugunsten eines zeitgemässen und unbürokratischen Schätzungsverfahrens, das die regionale Verankerung der Schätzerinnen und Schätzer und den Milizgedanken weiterhin gewährleistet.
Festlegung der Deckungsreserven aufgrund von versicherungsmathematischen Berechnungen anhand des Risikoumfelds der SGV.
Schaffung der gesetzlichen Grundlage für die Beteiligung der SGV an Zusammenschlüssen mit anderen öffentlich-rechtlichen Aufgabenträgern in Gesellschaftsform zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben.
Ersatz der Monopolabgabe auf dem Prämienertrag der SGV durch eine den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechende, angemessene Überschussabgabe.
Stärkung der Elementarschadenprävention mit Blick auf die Zunahme von Extremwetterereignissen und Grossschäden zufolge des Klimawandels, insbesondere Erweiterung der Beitrags- und Beratungsdienstleistungen sowie Präzisierung der Schadenverhütungspflicht der Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer.
Kostenlose Einsprachemöglichkeit
Der Rechtsschutz für die Versicherten wird insofern ausgebaut, als ein kostenloses und kundenfreundliches Einspracheverfahren der Beschwerde beim Verwaltungsgericht gegen Verfügungen der SGV vorgelagert wird.
Sind Sie betroffen?
Die neuen Regelungen betreffen alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden im Kanton Solothurn sowie Architektinnen und Architekten, Bauunternehmen und Planungsbüros. Besonders wichtig sind die Änderungen für:
- Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer in Risikogebieten
(z. B. Hochwasser). - Neubauprojekte, bei denen neue Präventionsauflagen gelten.
Weitere Informationen und Downloads
Umfassende Details zu den neuen gesetzlichen Grundlagen finden Sie hier:
Kontakt und Unterstützung
Haben Sie Fragen zu den Neuerungen oder benötigen Sie Unterstützung?
Unsere Expertinnen und Experten stehen Ihnen ab dem 6. Januar 2025 gerne zur Verfügung:
Telefon: 032 627 97 00
E-Mail: info@sgvso.ch