Heftiges Unwetter verursacht zahlreiche Gebäudeschäden im Kanton Solothurn
31. August 2026
Das heftige Unwetter vom Freitag, 28. August 2026, hat im Kanton Solothurn zahlreiche Gebäudeschäden verursacht. Besonders betroffen sind Gebiete zwischen Grenchen, Solothurn, Balsthal, Olten und Trimbach. Bei der Solothurnischen Gebäudeversicherung (SGV) sind bereits mehrere Tausend Schadenmeldungen eingegangen. Die SGV rechnet damit, dass deren Zahl noch deutlich ansteigen wird. Auch die Schadensumme dürfte die bisherige Schätzung von 20 Millionen Franken übersteigen.
Sturm, Hagel und grosse Niederschlagsmengen haben am Freitagmorgen in verschiedenen Regionen des Kantons erhebliche Schäden verursacht. Bei der SGV werden insbesondere abgedeckte und beschädigte Dächer, verhagelte Fassaden und Lamellenstoren sowie Wasserschäden an Gebäuden gemeldet.
Bis Montag, 31. August 2026, sind bei der SGV bereits über 4'000 Schadenmeldungen eingegangen. Weitere Meldungen werden in den kommenden Tagen erwartet. Eine verlässliche Aussage über die endgültige Zahl der Schadenfälle und die gesamte Schadensumme ist deshalb zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Aufgrund der bisherigen Meldungen geht die SGV jedoch davon aus, dass die Schadensumme von 20 Millionen Franken überschritten werden könnte.
Für die SGV handelt es sich damit um ein aussergewöhnlich grosses Elementarschadenereignis. Die Mitarbeitenden und Schadenexpertinnen und -experten setzen alles daran, die eingehenden Meldungen möglichst rasch zu bearbeiten. Bei einer derart grossen Zahl von Schadenfällen kann die Bearbeitung jedoch mehr Zeit als üblich beanspruchen. Die SGV bittet die betroffenen Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer dafür um Verständnis.
Was tun bei einem Gebäudeschaden?
Betroffene Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer können mit einigen einfachen Massnahmen dazu beitragen, Folgeschäden zu verhindern und eine rasche Schadenbearbeitung zu ermöglichen:
1. Folgeschäden verhindern
Treffen Sie bei Bedarf sofort provisorische Schutzmassnahmen. Lassen Sie beispielsweise beschä- digte Dächer mit Blachen abdecken oder eingedrungenes Wasser aus Räumen abpumpen. Gefährden Sie sich dabei nicht selbst.
2. Schaden online melden
Melden Sie den Gebäudeschaden möglichst über das Online-Schadenformular auf www.sgvso.ch. Damit helfen Sie der SGV, die grosse Zahl von Schadenmeldungen effizient zu bearbeiten.
Bitte melden Sie sich telefonisch unter 032 627 97 00 insbesondere bei ausserordentlich grossen oder dringenden Gebäudeschäden, beispielsweise bei eingestürzten oder stark beschädigten Gebäudeteilen.
3. Schaden dokumentieren
Fotografieren Sie die beschädigten Gebäudeteile möglichst vor den Aufräum- oder Reparaturarbeiten. Beschädigte Teile sollten – soweit dies zumutbar ist – bis zur Klärung des Schadens nicht vorschnell entsorgt werden.
4. Reparaturen vorbereiten
Bei grösseren Schäden können Sie bereits Offerten von Ihnen bekannten Fachunternehmen einholen. Dringende Massnahmen zur Verhinderung weiterer Schäden dürfen selbstverständlich sofort veranlasst werden.
Nach Eingang der Schadenmeldung wird sich eine Schadenexpertin oder ein Schadenexperte der SGV bei Bedarf so rasch wie möglich mit den Betroffenen in Verbindung setzen.
Was ist bei der SGV versichert?
Die SGV versichert die Gebäude im Kanton Solothurn gegen Feuer- und Elementarschäden. Nicht Bestandteil der Gebäudeversicherung sind insbesondere Bäume, Pflanzen, Gärten und Zäune. Schäden an Hausrat oder anderen beweglichen Gegenständen sind ebenfalls nicht über die Gebäudeversicherung der SGV gedeckt.
Für Fragen und ergänzende Informationen:
Antje Horvath, Abteilungsleiterin Versicherung,
Telefon: 032 627 97 27
E-Mail: antje.horvath@sgvso.ch