Im Schadenfall

Schaden

Je konkreter, präziser und umfassender Ihre Meldung, desto rascher die Reparatur.

Schadenmeldung

Bitte melden Sie «normale» Schäden an Ihrem Gebäude innerhalb von fünf Tagen mit dem Online-Formular an und nehmen Sie am beschädigten Objekt keine Veränderungen vor. Ausgenommen natürlich Notmassnahmen, die weiteren Schaden verhüten helfen oder für die Sicherheit unabdingbar sind. Die Schadenabwicklung geht nicht schneller, wenn Sie uns telefonisch kontaktieren, eher im Gegenteil. Bei Brandschäden hingegen ist ein Anruf hilfreich. Sind Hausrat oder Büroinfrastruktur betroffen, benachrichtigen Sie unbedingt Ihre private Versicherung.

Online Schadenformular

Alternativ können Sie uns Schäden auch per E-Mail (schaden@sgvso.ch) oder per Post melden. Nutzen Sie dafür dieses Schadenmeldungsformular.

Solothurnische
Gebäudeversicherung
Baselstrasse 40
CH-4500 Solothurn

Notmassnahmen

Brand

Bevor im Schadenfall eine Einschätzung durch den Schadenexperten oder die Schadenexpertin vorliegt, dürfen nur Veränderungen aus Sicherheitsgründen oder zur Verhütung weiterer Schäden vorgenommen werden.

Hochwasser

Bei einem Schadenereignis kann mit den Räumungs- und Trocknungsarbeiten sofort begonnen werden: Markieren Sie den Wasserstand, fotografieren Sie die beschädigten Räume, pumpen Sie Wasser ab und organisieren Sie Trocknungsgeräte. Bitte warten Sie aber mit dem Herausreissen von Böden, Schränken usw. zu, bis ein Schadenexperte oder eine Schadenexpertin der SGV die Zustimmung erteilt hat. Holen Sie Reparaturofferten ein.

Sturm und Hagel

Hat ein Gebäude Schaden genommen, können kleinere Reparaturen am Dach sofort vorgenommen werden. Auch Massnahmen zur Verhütung weiterer Schäden – z.B. Abdecken mit Blachen – sollten sofort ergriffen werden. Holen Sie bei grösseren Beschädigungen Reparaturofferten ein.

Steinschlag, Felssturz, Erdrutsch und Erdfall

Bevor im Schadenfall eine Einschätzung durch den Schadenexperten oder die Schadenexpertin vorliegt, dürfen nur Veränderungen aus Sicherheitsgründen oder zur Verhütung weiterer Schäden vorgenommen werden.

Lawinen, Schneerutsch und Schneedruck

Bevor im Schadenfall eine Einschätzung durch den Schadenexperten oder die Schadenexpertin vorliegt, dürfen nur Veränderungen aus Sicherheitsgründen oder zur Verhütung weiterer Schäden vorgenommen werden.

Kontakt

Rufen Sie uns bei Brandschäden an:
032 627 97 00

Wenden Sie sich In Notfällen ausserhalb der Bürozeiten bitte an die Kantonspolizei Solothurn:
032 627 71 11