Im Schadenfall
Schaden
Je konkreter, präziser und umfassender Ihre Meldung, desto rascher die Reparatur.
Je konkreter, präziser und umfassender Ihre Meldung, desto rascher die Reparatur.
Bitte melden Sie «normale» Schäden an Ihrem Gebäude unverzüglich nach der Feststellung mit dem Online-Formular an und nehmen Sie am beschädigten Objekt keine Veränderungen vor. Ausgenommen natürlich Notmassnahmen, die weiteren Schaden verhüten helfen oder für die Sicherheit unabdingbar sind. Die Schadenabwicklung geht nicht schneller, wenn Sie uns telefonisch kontaktieren, eher im Gegenteil. Bei Brandschäden hingegen ist ein Anruf hilfreich. Sind Hausrat oder Büroinfrastruktur betroffen, benachrichtigen Sie unbedingt Ihre private Versicherung.
Alternativ können Sie uns Schäden auch per E-Mail (schaden@sgvso.ch) oder per Post melden. Nutzen Sie dafür dieses Schadenmeldungsformular.
Solothurnische
Gebäudeversicherung
Baselstrasse 40
CH-4500 Solothurn
Mit dem richtigen Vorgehen können Betroffene dazu beitragen, Folgeschäden zu vermeiden und die Schadenbearbeitung zu beschleunigen:
Melden Sie Ihren Gebäudeschaden möglichst über das Online-Schadenformular auf www.sgvso.ch. Bitte reichen Sie den Schaden nur einmal ein. Telefonisch unter 032 627 97 00 sollten Sie sich insbesondere bei ausserordentlich grossen oder dringenden Gebäudeschäden melden, zum Beispiel bei eingestürzten oder stark beschädigten Gebäudeteilen.
Treffen Sie bei Bedarf sofort provisorische Schutzmassnahmen. Lassen Sie beispielsweise beschädigte Dächer mit Blachen abdecken oder eingedrungenes Wasser aus Räumen abpumpen. Gefährden Sie sich dabei nicht selbst. Notwendige Sofortmassnahmen zur Verhinderung weiterer Schäden dürfen ohne vorgängige Freigabe der SGV ausgeführt werden. Bewahren Sie die Rechnungen auf.
Einfache, klar überschaubare Reparaturen – beispielsweise das Ersetzen einzelner fehlender Ziegel – dürfen bis CHF 2’500 ohne vorgängige Kostengutsprache der SGV ausgeführt werden. Für weitergehende Reparaturen holen Sie bitte eine Offerte ein und warten grundsätzlich die Freigabe der SGV ab. Für klar abgrenzbare Reparaturen kann die SGV nach Prüfung eine Kostengutsprache mit Kostendach erteilen.
Fotografieren Sie die beschädigten Gebäudeteile möglichst vor Aufräum- oder Reparaturarbeiten. Beschädigte Teile sollten – soweit dies zumutbar ist – bis zur Klärung des Schadens nicht vorschnell entsorgt werden.
Haben Sie Ihren Schaden bereits gemeldet und stellen später weitere Beschädigungen an Ihrem Gebäude fest, so melden Sie uns diese unter Bekanntgabe Ihrer Gebäudeadresse per Email an schaden@sgvso.ch.
Beim Ersatz von Bauteilen empfiehlt die SGV auf den Hagelwiderstand zu achten, je höher desto besser. Informationen und geprüfte Bauteile finden Sie unter www.hagelregister.ch. Hagelbedingte Wasserschäden durch Rückstau werden von der SGV übernommen.
Bevor im Schadenfall eine Einschätzung durch den Schadenexperten oder die Schadenexpertin vorliegt, dürfen nur Veränderungen aus Sicherheitsgründen oder zur Verhütung weiterer Schäden vorgenommen werden.
Bei einem Schadenereignis kann mit den Räumungs- und Trocknungsarbeiten sofort begonnen werden: Markieren Sie den Wasserstand, fotografieren Sie die beschädigten Räume, pumpen Sie Wasser ab und organisieren Sie Trocknungsgeräte. Bitte warten Sie aber mit dem Herausreissen von Böden, Schränken usw. zu, bis ein Schadenexperte oder eine Schadenexpertin der SGV die Zustimmung erteilt hat. Holen Sie Reparaturofferten ein.
Hat ein Gebäude Schaden genommen, können kleinere Reparaturen am Dach sofort vorgenommen werden. Auch Massnahmen zur Verhütung weiterer Schäden – z.B. Abdecken mit Blachen – sollten sofort ergriffen werden. Holen Sie bei grösseren Beschädigungen Reparaturofferten ein.
Bevor im Schadenfall eine Einschätzung durch den Schadenexperten oder die Schadenexpertin vorliegt, dürfen nur Veränderungen aus Sicherheitsgründen oder zur Verhütung weiterer Schäden vorgenommen werden.
Bevor im Schadenfall eine Einschätzung durch den Schadenexperten oder die Schadenexpertin vorliegt, dürfen nur Veränderungen aus Sicherheitsgründen oder zur Verhütung weiterer Schäden vorgenommen werden.
Rufen Sie uns bei Brandschäden an:
032 627 97 00
Wenden Sie sich In Notfällen ausserhalb der Bürozeiten bitte an die Kantonspolizei Solothurn:
032 627 71 11