Mehr Schutz für Sie und Ihr Haus. 

Beitragsleistungen

Die SGV unterstützt Sie mit Beiträgen an Präventionsmassnahmen.

Beitragsleistungen

Seit 1. Oktober 2025 ist das neue Reglement über die Beiträge an den Brandschutz und
die Elementarschadenprävention der Solothurnischen Gebäudeversicherung SGV in Kraft. Dieses ermöglicht der SGV, Beiträge an freiwillige bauliche und technische Brandschutz- sowie an Objekt- und Arealschutzmassnahmen auszurichten.

Blitzschutz

Die SGV fördert die Installation von Blitz- und Überspannungsschutzeinrichtungen (Neuinstallationen und Nachrüstungen) mit einem Beitrag an die Installationskosten.
Der äussere Blitzschutz darf im Kanton Solothurn nur durch  Fachfirmen installiert werden.

Brandschutz

Die SGV kann an freiwillige Brandschutzmassnahmen in bestehenden Gebäuden Beiträge leisten:

  • Brandmauer/-ähnliche Deckenkonstruktionen
  • Brandschutztüren in Fluchtwegen
  • Schaltgerätkombination verlegen
  • Abströmöffnung im Treppenhaus
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
  • Brandmeldeanlage (BMA)
  • Sprinkleranlage (SPA)
  • Objektbezogene Brandschutzmassnahmen

Elementarschadenprävention

Für Massnahmen zum Schutz vor Naturgefahren können Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer direkt bei der SGV Unterstützung beantragen. Bei komplexen Projekten empfiehlt sich ein vorgängiger Kontakt mit der Fachstelle Elementarschadenprävention. Die Solothurnische Gebäudeversicherung leistet bis zu 50 Prozent an die beitrags-berechtigen Kosten von Objektschutzmassnahmen, jedoch nicht mehr als ein möglicher Schaden.

 

Kontakt

Abteilung Prävention

praevention@sgvso.ch
T 032 627 97 40