Seit 1. Oktober 2025 ist das neue Reglement über die Beiträge an den Brandschutz und
die Elementarschadenprävention der Solothurnischen Gebäudeversicherung SGV in Kraft. Dieses ermöglicht der SGV, Beiträge an freiwillige bauliche und technische Brandschutz- sowie an Objekt- und Arealschutzmassnahmen auszurichten.
Blitzschutz
Die SGV fördert die Installation von Blitz- und Überspannungsschutzeinrichtungen (Neuinstallationen und Nachrüstungen) mit einem Beitrag an die Installationskosten.
Der äussere Blitzschutz darf im Kanton Solothurn nur durch Fachfirmen installiert werden.
Brandschutz
Die SGV kann an freiwillige Brandschutzmassnahmen in bestehenden Gebäuden Beiträge leisten:
Brandmauer/-ähnliche Deckenkonstruktionen
Brandschutztüren in Fluchtwegen
Schaltgerätkombination verlegen
Abströmöffnung im Treppenhaus
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
Brandmeldeanlage (BMA)
Sprinkleranlage (SPA)
Objektbezogene Brandschutzmassnahmen
Elementarschadenprävention
Für Massnahmen zum Schutz vor Naturgefahren können Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer direkt bei der SGV Unterstützung beantragen. Bei komplexen Projekten empfiehlt sich ein vorgängiger Kontakt mit der Fachstelle Elementarschadenprävention. Die Solothurnische Gebäudeversicherung leistet bis zu 50 Prozent an die beitrags-berechtigen Kosten von Objektschutzmassnahmen, jedoch nicht mehr als ein möglicher Schaden.