BfB rät: Christbaum richtig entsorgen

10. Januar 2017

Bern, 10. Januar 2017 – Weihnachten ist vorbei. Was in vielen Wohnungen und Häusern übrig bleibt, ist der Christbaum. Er verliert allmählich seine Nadeln. Von den häufig bereits dürren Zweigen geht eine hohe Brandgefahr aus. In den kommenden Tagen wird es deshalb höchste Zeit, sowohl Weihnachtsbäume als auch Adventsgestecke zu entsorgen.

Entfernen Sie Dekorationselemente wie Christbaumschmuck und Lametta vollständig vom Baum. In einer neuen Form werden Sie sich in knapp einem Jahr wieder daran erfreuen. Einem nicht künstlichen Weihnachtsbaum schadet die Trockenheit. Je älter das Reisig, desto schneller fängt es Feuer. Dürre Zweige können sich bei Funkenkontakt blitzartig entzünden. Um dieses Brandrisiko auszuschliessen, ist nun der Zeitpunkt gekommen, Adventsgestecke und Christbäume zu entsorgen.

Die Entsorgung der Weihnachtsbäume läuft je nach Stadt oder Gemeinde unterschiedlich ab. Oft finden im Januar auch Sammelaktionen statt. Am besten erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Gemeinde oder Entsorgungsstelle. Beachten Sie dabei folgende BfB-Kurztipps:

  • Allen Baumschmuck (inkl. Kerzen und Lametta) vom Christbaum entfernen.
  • Der Christbaum gehört in die Abfuhr. Die einzelnen Gemeinden informieren im Abfallkalender (meist auch online) über die Termine.
  • Christbäume sollten nicht zusammen mit pflanzlichem Gartenabfall kompostiert werden, da sie mit Resten von Kerzenwachs, Lametta und anderen Fremdstoffen verschmutzt sein können.
  • Als Tierfutter eignen sich nur frische Christbäume.
  • Den Christbaum im Wald zu entsorgen, ist verboten.
  • Das Verbrennen des Christbaums ist durch die Schweizerische Luftreinhalte-Verordnung strengstens untersagt. Dadurch würden grosse Mengen an Rauch und Feinstaub entstehen, welche die Luft langzeitig verschmutzen.

Für Medienanfragen:

Rolf Meier
Medienstelle der Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB)
Telefon 031 320 22 82, media@bfb-cipi.ch