BfB Medienmitteilung: BfB hilft Cheminée-Brände zu verhindern

29. Oktober 2018

Bern, 30. Oktober 2018 – Während der kalten Jahreszeit wird für viele Leute ein wärmendes Kaminfeuer zum Inbegriff von Gemütlichkeit. Leider kommt es dabei immer wieder zu Bränden.
Die Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB) zeigt auf, mit welchen Massnahmen Brände verhindert werden können.

 

Die Gefahr für Wohnungs- und Hausbrände steigt in der Herbst- und Winterzeit. Häufige Brandursache ist der Funkenwurf. Derartige Brände sind oft auf einen unsachgemässen Umgang mit Cheminées und Holzöfen zurückzuführen. Insbesondere unkontrollierte Funken entzünden leicht brennbare Materialien in der Nähe des Feuers. Um Wohnungsbränden vorzubeugen, sollten die Schutztüren oder Metallvorhänge der Holzöfen geschlossen werden. Bei offenen Cheminées empfiehlt die BfB, nachträglich Schutzvorrichtungen anzubringen. Brennbare Materialien wie Vorhänge oder Teppiche dürfen nicht in Kontakt mit Flammen oder Funken kommen. Das Verbrennen von Abfall und Karton im Cheminée ist verboten. Es kann zu gefährlichen, unkontrollierbaren Kaminbränden führen.
Asche glüht langsam aus. Auch nach 48 Stunden können noch Brände ausgelöst werden. Aus diesem Grund muss die Asche vor dem Entsorgen immer in einem feuersicheren Behälter im Freien aufbewahrt werden und ausreichend ausglühen.

 

Für Medienanfragen:
Rolf Meier
Medienstelle der Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB)
Telefon 031 320 22 82,
media@bfb-cipi.ch

Sicherheitstipps der BfB im Überblick

  • Feuerraumtüren oder Metallvorhänge der Cheminées immer schliessen.
  • Offene Cheminées und Holzöfen mit entsprechenden Schutzvorrichtungen nachrüsten.
  • Brennbare Materialien gehören nicht in die Nähe der Flammen oder in den Bereich des Funkenwurfs.
  • Verbrennen von Abfällen ist widerrechtlich, kann zu gefährlichen Kaminbränden führen und ist strafbar.
  • Asche mindestens 48 Stunden ausglühen lassen und nur in einem feuerfesten Behälter entsorgen.
  • Das Entsorgen von Asche im Wald ist verboten. Die Asche darf nicht als Dünger verwendet werden.
  • In kleinen Mengen kann die Asche über die Kehrichtabfuhr entsorgt werden. Grössere Mengen müssen in Absprache mit den kantonalen Behörden auf einer geeigneten Deponie entsorgt werden.
  • Cheminées und Holzöfen sind durch den Fachmann regelmässig zu reinigen und zu warten.