Erfahrung bringts!

Schätzung

Eine gute Schätzung gibt eine gute Versicherung.

 

Expertensache

Jedes neue Gebäude und jeder Um- und Anbau wird eingeschätzt. Dank der von erfahrenen Experten durchgeführten Schätzung sind Sie sicher, dass Sie ausreichend versichert sind und im schlimmsten Fall Ihr Gebäude wieder aufbauen können.

Anmelden ist unkompliziert

Es ist Sache des Eigentümers – respektive des Planers oder Architekten – das Bauprojekt zur Schätzung anzumelden. (schaetzen@sgvso.ch).

Als Eigentümer können Sie übrigens auch unabhängig von Bauprojekten eine Schätzung verlangen Sobald wir Ihr schriftliches Schätzungsgesuch erhalten haben, tritt die Versicherung in Kraft. Der genaue Deckungsumfang wird bei der Schätzung festgelegt.

Schätzung ist Teamarbeit

Die Gebäudeschätzung wird in der Regel von einer Schätzungspräsidentin oder einem Schätzungspräsidenten (siehe Organisation) und unabhängigen Baufachleuten vorgenommen. Diese Schätzungskommission beurteilt den Ausbaustandard, den Gebäudezustand und die Konstruktion und leitet daraus den Versicherungswert ab. Gleichzeitig werden die Raumeinheiten für die Steuerverwaltung erfasst. Die Expertenarbeit ist kostenlos!

Regelmässig überprüfter Versicherungswert

Der Versicherungswert wird regelmässig der Bauteuerung angepasst (gemäss Baukostenindex Espace Mittelland). Eine Überprüfung des Versicherungswertes wird alle 10 bis 15 Jahre – gebührenfrei – durchgeführt. So können Sie sich darauf verlassen, dass Sie nie unterversichert sind.

Von der Einschätzung zum Versicherungsnachweis

Das Ergebnis der Schätzung – der Versicherungswert – und ein neuer Versicherungsnachweis werden dem Gebäudeeigentümer einige Tage nach der Schätzung zugestellt

Beachten Sie bitte, dass wir den Versicherungsnachweis auf Verlangen ohne Vollmacht des Eigentümers und  gebührenfrei an Gemeinden, Ämter und Behörden schicken dürfen. Ebenfalls gebührenfrei, aber nur mit Ihrer Vollmacht, sind Zustellungen an Grundpfandgläubiger oder an Dritte.

Weitere Details finden Sie in unserem Merkblatt