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Sturm und Hagel

Versichert sind Schäden, die entstehen durch:

  • Schneelast und Schneerutschungen
    Dabei handelt es sich um ein plötzlich und unwiderstehlich hereinbrechendes Ereignis mit elementarer Naturgewalt. Nach allgemein gültigen Normen kann im Kanton Solothurn erst ab etwa 1 Meter Schneehöhe von Schneelast gesprochen werden.

Notmassnahmen

Informationen zu erlaubten Notmassnahmen finden Sie hier.

Solothurnische
Gebäudeversicherung
Baselstrasse 40
CH-4500 Solothurn
Telefon 032 627 97 00
Telefax 032 627 97 10
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