Sturm und Hagel
Versichert sind Schäden, die entstehen durch:
- Schneelast und Schneerutschungen
Dabei handelt es sich um ein plötzlich und unwiderstehlich hereinbrechendes Ereignis mit elementarer Naturgewalt. Nach allgemein gültigen Normen kann im Kanton Solothurn erst ab etwa 1 Meter Schneehöhe von Schneelast gesprochen werden.
Notmassnahmen
Informationen zu erlaubten Notmassnahmen finden Sie hier.
Solothurnische
Gebäudeversicherung
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CH-4500 Solothurn
Telefon 032 627 97 00
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