SGV

Im Schadenfall

Wenn etwas passiert ist, sollten sie nichts unternehmen, bevor der Schätzungspräsident der SGV die Höhe des Schadens feststellt, ausser folgenden Notmassnahmen:

Ereignis   Notmassnahmen

Brand, dazu gehört:
Feuer, Rauch, Hitze
Explosionen
Elektrizität
Blitzschlag

Veränderungen zur Verhütung weiterer Schäden sowie Sicherheitsvorkehrungen

Hochwasser
Überschwemmung
Mit den Räumungs- und Trocknungsarbeiten kann sofort begonnen werden.
Markieren Sie den Wasserstand. Fotografieren Sie wenn möglich die beschädigten Räume.
Mit dem Herausreissen von Böden, Schränken usw. muss zugewartet werden.

Sturm und Hagel Kleinere Schäden am Dach (bis CHF 1500.–) können sofort behoben werden.
Massnahmen zur Verhütung weiterer Schäden müssen sofort ergriffen werden (z.B. Abdecken mit Blachen).

Erd- und Felsrutschungen, Steinschlag, Natürliche Grundwasser- und Bodenbewegungen, Schneelast und Schneerutschungen

Es dürfen nur Veränderungen aus Sicherheitsgründen oder zur Verhütung weiterer Schäden vorgenommen werden.

Melden Sie den Schaden auch bei Ihrer Hausrat- oder Betriebsversicherung an.

Solothurnische
Gebäudeversicherung
Baselstrasse 40
CH-4500 Solothurn
Telefon 032 627 97 00
Telefax 032 627 97 10
info@sgvso.ch