SGV

Aufgaben der Feuerschau

  • Die Feuerschau erstreckt sich auf die periodische Kontrolle bestehender Gebäude und wärmetechnischer Anlagen
  • Der Kontrollzyklus beträgt 5 Jahre
  • Im Wesentlichen werden kontrolliert
    • Freihaltung und Benutzbarkeit der Fluchtwege
    • Kennzeichnung und Funktion der Rettungszeichen und Sicherheitsbeleuchtung
    • Einhaltung der Brandschutzvorschriften im Allgemeinen
  • Der Brandschutzexperte erteilt Auskünfte zu brandschutztechnischen Fragen

Solothurnische
Gebäudeversicherung
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