Erdbeben
Pool mit 2 Milliarden Franken
Erdbebenschäden werden von der Gebäudeversicherung nicht gedeckt. Darum hat sich die SGV zusammen mit anderen kantonalen Gebäudeversicherungen 1978 im Schweizerischen Pool für Erdbebendeckung zusammengeschlossen. Die Mitglieder äufnen diesen freiwillig und solidarisch. Derzeit enthält er CHF 2 Milliarden.
Keine Prämie
Die Gebäudebesitzer bezahlen keinen Rappen Prämie in den Pool. Umgekehrt hat niemand einen klagbaren Anspruch auf Gelder zur Deckung eines Erdbebenschadens. Diese werden freiwillig ausbezahlt und sind je nach Ereignis begrenzt.
Grundregeln:
- Der Pool leistet Beiträge, wenn das Beben die Stärke VII der EMS-98 Skala (Europäische Makroseismische Skala 1998) erreicht hat.
- Der Selbstbehalt pro versichertes Objekt beträgt 10% des Versicherungswerts, mindestens jedoch CHF 50'000.-.
Mehr Informationen finden Sie auf der Website des Erdbebenpools.
Solothurnische
Gebäudeversicherung
Baselstrasse 40
CH-4500 Solothurn
Telefon 032 627 97 00
Telefax 032 627 97 10
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