Aufgaben des Brandschutzes
- Festlegen der baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzmassnahmen bei allen Bauvorhaben nach den einschlägigen «Schweizerischen Brandschutzvorschriften»
- Verfügungen in Form von Auflagen zu Bauversicherungen oder zur Mängelbehebung ausarbeiten
- Brandschutztechnische Stellungnahmen zu geplanten Bauvorhaben verfassen
- Rohbau- und Endabnahmen bestimmter Gebäudekategorien vornehmen
- Periodische brandschutztechnische Kontrollen, bei Gebäuden mit erhöhten Anforderungen an den Personen-, Sachwert- und Umweltschutz, durchführen
- Periodische Kontrollen technischer Brandschutzeinrichtungen wie Blitzschutz-, Brandmelde- und Löschanlagen, Sicherheits- und Fluchtwegbeleuchtungen usw. vornehmen
- Berechnen des Versicherungsprämienfaktors bei bestimmten Gebäudekategorien mit Hilfe anerkannter Risikoberechnungen
- Beraten von Behörden, Bauschaffenden und Privaten in allen Fragen des Brandschutzes
Solothurnische
Gebäudeversicherung
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